Beschuchsregelungen (Stand: 29.04.2022)
- Besuchszeiten sind von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- Für die Besucher gilt die 3-G-Regel (Kontrolle)
- Geimpft
oder - Genesen (Arztbestätigung, Bescheid der BH, max. 6 Monate)
oder - PCR-Test (72 h)
oder - gültiger Antigentest einer befugten Stelle (24 h; kein Wohnzimmertest, z.B. Ärzte, Apotheke)
- Geimpft
- FFP 2-Maskenpflicht während des Besuches
- Abstandsregelungen gelten weiterhin
- Besuche nur in den Bewohnerzimmern, Aufenthalte, wenn möglich im Freien, kein Betreten der Aufenthaltsräume
- Ausnahme nur nach Rücksprache mit der jeweiligen Wohnbereichsleitung (Palliativbetreuung)
- Für Bewohner wird für die Dauer des Besuches das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen